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Pferdehandel von Privatpersonen verboten!

Ja, jetzt ist es durch! Leider hat uns hier die Politik keinen guten Dienst erweisen!

Zuerst muss ich hier ja mal erwähnen, dass diese Änderung des Tierschutzgesetz den Handel mit Hunden aus dem Ausland durch die sogenannte Hundemaffia verhindert werden sollte.

Das wäre ja ein guter Ansatz wenn, ja wenn an diesem Gesetz nicht wieder der Amtsschimmel wiehern würde.

Durch eine Tierschutzorganisation angeleiert, war natürlich nur der oben genannte Gesichtspunkt der genannten unerwünschten Tierhändler im Fokus. Dabei wurde aber leider vergessen, dass Pferde da eine große Ausnahme bilden.

Wir Pferdeleute haben eben andere Herangehensweisen warum wir ein Pferd zu kaufen oder zu verkaufen.

Du kennst die Fälle ja wahrscheinlich selbst…

Oder

Oder

Ich will hier nicht alle eventuellen Fallmöglichkeiten aufzählen, da dies sicher über Seiten gehen würde. Allen gemeinsam ist, dass Menschen nun mal Ihre Pferd verkaufen müssen und dies aber in Zukunft mit diesem neuen Gesetz nicht mehr ohne Weiteres möglich sein wird.

Hier der Relevante Ausug aus dem Gesetz:

Verkaufsverbot von Tieren § 8a. (1) unverändert (2)

§ 8a Abs. 2 lautet:
„(2) Das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe (Inverkehrbringen) von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten Haltung oder durch Züchter, die gemäß § 31 Abs. 4 diese Tätigkeit gemeldet haben, sofern sie nicht auf Grund einer Verordnung von dieser Verpflichtung ausgenommen sind, gestattet. Dies gilt auch für derartige Aktivitäten im Internet.

Ausgenommen davon ist die Vornahme solcher Tätigkeiten im Rahmen oder zum Zweck der Land- und Forstwirtschaft.“

Zur Zeit bin ich dabei, einen Ausweg aus dieser misslichen Lage zu finden.

Im Detail bin ich hier in Gesprächen und im Mailverkehr mit verschiedenen Institutionen wie z.Bspl.,

Leider kann ich hier noch keine fertige Lösung für dieses Problem anbieten, aber ich werde in der nächsten Zeit hier ein Webinar über dieses Thema abhalten, wo ich hoffe schon einige Schritte weiter in dieser Sache gekommen zu sein.

Wenn jemand von euch Vorschläge hat, oder wertvolle Kontakte herstellen kann, dann bitte einfach per Mail mit mir aufnehmen. goldenjac@hotmail.com

Hier der jetzt gültige Gesetzestexte: Gesetztestext 

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6 Antworten

  1. Ermöglicht nicht Punkt 2 das Anbieten eines Pferdes? Das würde doch unter “..die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können….” fallen?
    MfG Nicole

    1. Hallo Nicole.

      Leider ist im Zuge der Bundesratssitzung noch eine weiter Nachbesserung erfolg…
      Werde nun den aktuell gültigen Text des Gesetzes rein stellen.
      Leider hat der wesentlich weniger “Ausweichmöglichkeiten”.
      Hier der Text: Tierschutzgesetz aktueller Text

      Aber ich bin weiter dran. Werde eine Lösung für das Problem finden!
      Danke u Lg Andreas Gruber

    1. Hallo Marcel.
      Wenn´s nur so einfach währe…
      Man sucht ja explizied nach einem Pferde. Da wissen dann die Menschen ja leider nicht, dass grad mal wer versucht,
      das Gesetz zu umgehen.
      Ich werde auf alle Fälle versuchen, meine Lösung über einen Tierschutzverein eine Homepage aufzubauen,
      wo die Suchrubriken entsprechend angelegt sind. Man wird allerdings Mitglied im Verein sein müssen, damit das rechtlich
      Bestand hat. Also noch etwas Gedult. Bin schon die letzten Tage dran, diese Homepage aufzubauen. Lg dein Andreas Gruber

  2. Ich züchte hobbymäßig und möchte auch weiterhin inserieren. Hab aber leider noch nirgends eine konkrete Antwort erhalten.
    Hab keine eigene Landwirtschaft und von daher auch keine Nummer. Bin nur ordentliches Mitglied beim Zuchtverband.
    Bitte um Hilfe und Ratschläge

    1. Hallo Katrin.
      Alles kein wirkliches Problem mehr. In den nächsten Tagen wird es auf einer meiner Seiten wieder die
      Möglichkeit geben, auch als “Privater” Züchter (Pferdebesitzer) sein Pferd per Inserat zu schalten.
      Die Seite heißt: http://www.pferdepartner.at
      Im Moment ist dort zwar nur eine eMail- Eintragungsseite zu finden, bis wir die rechtlichen Komponenten
      restlos geklärt haben.
      Eine Anpassung an das Gesetz ist aber die, dass man dazu in einem Verein, der die Berechtigung hat,
      Mitglied zu sein. Das haben wir so gelöst, dass du vor dem Einstellen der Anzeige eine
      Mitgliedschaft bei uns machen kannst (geringe Kosten / etwa 12€ im Jahr) und danach sofort auf die
      Seite geleitet wirst, wo du deine Anzeige platzieren kannst.

      Du bist dann aber auch nicht beschränkt auf nur eine Anzeige, sondern du kannst, solange du eine aktive
      Mitgliedschaft besitzt, weitere Anzeigen schalten.

      Hoffe ich konnte dir mit diesen Infos erst Mal weiter helfen.

      Lg Andreas Gruber

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